Römer-Garde Baden-Baden Römer-Garde Baden-Baden Römer-Garde Baden-Baden

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Satzung

Römer-Garde Baden-Baden e.V. 

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

§2 Zweck

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

§4 Ende der Mitgliedschaft

§5 Mitgliedsbeiträge

§6 Organe des Vereins

§7 Vorstand

§8 Mitgliederversammlung

§9 Gemeinnützigkeit

§10 Auflösung des Vereins

 

Amtssiegel

 

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 

Der Verein führt den Namen "Die Römer-Garde Baden-Baden e.V." Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Sitz des Vereins ist Baden-Baden.

 

§2 Zweck

Sein Zweck ist die kulturelle Brauchtumspflege. Er befasst sich mit der Geschichte Baden-Badens (Aurelia Aquensis), besonders mit dem römischen Ursprung Baden-Badens, in der Tradition der römischen Kaiser und Legionen, die Baden-Baden (Aurelia Aquensis) gründeten und durch die Entdeckung der Quellen und Bäder entscheidend die Entwicklung der Stadt prägten. Berücksichtigt werden auch typische Elemente von Kleidung und Gewändern der Römer, auch dem damaligen Verwendungszweck entsprechend (Berufsbezogenheit). Grundlage hierfür sind die entsprechende geschichtliche Literatur, Statuen, überlieferte Zeichnungen etc. (siehe Anlage).

Die Aufgaben des Vereins beinhalten auch Repräsentations-Auftritte sowie Werbung im Sinne Baden-Badens (Aurelia Aquensis).

Ausgeschlossen sind parteipolitische Veranstaltungen.

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§3 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Person werden. Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so ist die Aufrufung der Mitgliederversammlung zulässig.

 

§4 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  1. durch freiwilligen Austritt
  2. durch Tod
  3. durch Ausschluss

 

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird zum Ende des Kalenderjahres wirksam. Ein Mitglied kann durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es grob gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat.

Vor der Entscheidung ist das betroffene Mitglied zu hören.

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§5 Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird in der Mitgliederversammlung festgelegt. Neben dem Einzelbeitrag wird ein ermäßigter Ehegattenbeitrag festgelegt. Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Zivildienstleistende, bzw. Grundwehrdienstleistende wird ein ermäßigter Beitrag festgelegt.

 

§6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitglieder- versammlung.

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§7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

 

    • dem ersten Vorsitzenden / Präsident (Imperator)
    • dem zweiten Vorsitzenden / Vizepräsident (Tribun)
    • der Schrift- u. Protokollführerin (Scriba)
    • dem Schatzmeister (Quaestor)
    • dem techn. Leiter u. Rüstmeister (Praetor)

 

Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zur Unterstützung des Vorstands wird ein Beirat gebildet, der aus maximal 4 Mitgliedern besteht. Der Beirat hat bei allen wichtigen Entscheidungen des Vorstands mitzuwirken, z. B. bei der Festlegung der öffentlichen Auftritte. Dem Beirat sollen 2 aktive und 2 fördernde Mitglieder angehören.

 

Die Mitglieder des Vorstands werden in der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Amtszeit dauert auf jeden Fall bis zur Neuwahl. Wiederwahl und Personalunion sind zulässig. Der Vorstand ist schriftlich zu wählen. Außerdem sind zwei Kassenprüfer zu wählen.

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§8 Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Bei Bedarf oder wenn 10% der Mitglieder dies schriftlich verlangen, ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Die Einladung einschließlich der Tagesordnung muss den Mitgliedern mindestens eine Woche vorher schriftlich zugehen. Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle vom zweiten Vorsitzenden geleitet.

 

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das insbesondere die gefassten Beschlüsse enthalten muss. Das Protokoll ist vom amtierenden Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Jedem Vorstandsmitglied ist ein Exemplar des jeweiligen Protokolls zu übergeben.

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§9 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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§10 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen zu begünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

Vereinsregisternummer, VR 598

 

 

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Alle Rechte bei der Römer-Garde Baden-Baden e.V. 2010 Impressum

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